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Hiroshima mahnt – Spuren der Anti-Atombewegung im IfZ-Archiv

Eine Quellenschau zum Jahrestag der Atombombenabwürfe

80 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki dokumentieren Archivquellen im IfZ das vielfältige Engagement der Anti-Atombewegung – insbesondere das vieler Frauen. Ein Blick in die Nachlässe von Christel Küpper und Waltraut Wirtgen. 

Die Nachwirkungen der Atombombenabwürfe 1945 und die Atomwaffen-Tests der Supermächte ließen die Friedensbewegung in den 1950er Jahren rasch anwachsen. Veranstaltungsaufruf von 1958. IfZ-Archiv, ED 716/130.

In diesen Tagen vor 80 Jahren kamen zum ersten und bis dato einzigen Mal Atombomben zum Einsatz. Die atomare Zerstörung in Japan erschütterte die Weltgemeinschaft und wurde zum Ausgangspunkt der Abrüstungsbewegung in Nordamerika und Westeuropa. Der Kalte Krieg und die Waffentests der Supermächte verstärkten ab Ende der 1940er Jahre die Ängste vor einem Atomkrieg weiter. Der Entwicklung dieser Friedensbewegung auf lokaler, regionaler wie auch internationaler Ebene lässt sich in den Beständen des IfZ-Archivs auf vielfältige Weise nachspüren. 

“Frauen[,] Mütter auf Euch kommt es an” 

Frauen spielten in der frühen Anti-Atombewegung eine wesentliche Rolle.  Viele Frauengruppen nutzten dabei das moralische Gewicht von Mutterschaft und die Verpflichtung auf das Wohlergehen künftiger Generationen, um gegen atomare Rüstung zu mobilisieren. Sie organisierten Mahnwachen, Petitionen und Protestmärsche.

1958 organisierte Christel Küpper in München eine Unterschriften- und Flugblattaktion gegen Atomwaffentests. Foto: IfZ-BA-35730.
München 1958: Unterschriften- und Flugblattaktion der Organisation W.O.M.A.N. gegen Atomwaffentests. Foto: IfZ-BA-35730.

 

Christel Küpper und W.O.M.A.N. – der Bestand ED 702 

Besonders hervorzuheben ist der Nachlass von Christel Küpper (1906–1995). Die ausgebildete Psychotherapeutin, die bereits vor dem Zweiten Weltkrieg Mitglied der Internationalen Liga für Frieden und Freiheit war, wurde in der Nachkriegszeit zu einer Schlüsselfigur der frühen Anti-Atom- und Friedensbewegung in Westdeutschland. Küpper verband lokale Protestformen mit internationaler Vernetzung, beispielsweise mit der World Organization of Mothers of All Nations (W.O.M.A.N.), deren Münchner Ortsgruppe sie initiierte und viele Jahre leitete. In ihrem umfangreichen Nachlass im IfZ-Archiv (ED 702) ist die lokale Tätigkeit von W.O.M.A.N. in über 50 Bänden für die Jahre 1950 bis 1981 dokumentiert.

Christel Küpper engagierte sich seit Ende der 1950er Jahre in der Organisation W.O.M.A.N. und leitete jahrelang die Münchner Ortsgruppe der Organisation. Foto: IfZ-BA-35727.

Zitat aus einem Entwurf zu einem Brief an die Mitglieder und Freunde [von W.O.M.A.N. München], o.D. In: IfZ-Archiv, ED 702/20.

Im März 1958 organisierten Christel Küpper und ihre Mitstreiterinnen eine erste, für die damalige Zeit spektakuläre Protestaktion gegen Atomwaffenversuche: ein Autokorso durch die Münchener Innenstadt. Mehr dazu im Blog-Artikel Autokorso München 1958 – Frauen für den Frieden – Protest gegen Atombombenversuche und Wettrüsten mit modernsten Mitteln – IfZ-Infrastruktur von Ute Elbracht. 

Die Aktionen der Münchner W.O.M.A.N.-Gruppe gingen auch in den folgenden Jahren weiter: So erfahren wir aus Band 130 des Bestandes, dass Christel Küpper seit Ende der 1950er Jahre regelmäßig Mahnwachen zum Jahrestag des Atombombenabwurfs organisierte. Diese Mahnwachen fanden jeweils um den 6. August von morgens um 6 Uhr bis spät abends (22 bzw. 24 Uhr) statt. Dabei wurden schwarze Holzkreuze mit der Aufschrift “Hiroshima” aufgestellt und Flugblätter verteilt; ab 21 Uhr beleuchteten Fackeln die Mahnwache, die zunächst vor der Alten Akademie, in späteren Jahren vor dem Lenbachhaus stattfand. Die Mitglieder der Ortsgruppe wechselten sich in Gruppen von 2 bis 4 Frauen im zweistündigen Rhythmus bei der Mahnwache ab. Die Aktion war mindestens 1959 mit der Ortsgruppe der Internationalen der Kriegsgegner und dem Kampfbundes gegen Atomschäden abgestimmt, die gleichzeitig ebenfalls Mahnwachen in der Münchner Innenstadt (Stachus und Maxburg) abhielten. 1 

Waltraut Wirtgen und die IPPNW – der Bestand ED 935 

Für die Geschichte der Anti-Atombewegung seit den 1980er Jahren bietet der Nachlass von Waltraut Wirtgen (1933-2024) interessante Quellen. Die Frauenärztin und Psychotherapeutin engagierte sich in vielfacher Weise für Menschenrechte und Frieden und war u.a. Mitglied in der Organisation International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW). Die IPPNW wurde 1980 mit dem Ziel gegründet, über medizinische Folgen eines Atomkrieges aufzuklären und auf die Abrüstung von Atomwaffen hinzuwirken. Die deutsche Sektion der IPPNW, bekannt unter dem Namen Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges und in sozialer Verantwortung, gehört zu den größten berufsbezogenen Friedensorganisationen in Deutschland. Waltraut Wirtgen organisierte u.a. Benefizkonzerte der IPPNW “zugunsten der Spätopfer von Hiroshima”.

Sie schrieb außerdem zahlreiche Briefe an Bundestagsabgeordnete und nahm an Demonstrationen teil. Am 5. Januar 1984 beteiligte sie sich an einer Straßenblockade am US-Raketenstützpunkt Mutlangen, die sich gegen die Stationierung der amerikanischen Pershing-II-Atomraketen in Deutschland richtete.  

Die Sitzblockaden in Mutlangen und andernorts lösten in den 1980er Jahren eine intensive juristische Auseinandersetzung und politische Debatte über das Demonstrationsrecht, die Rechtmäßigkeit zivilen Ungehorsams, die Verhältnismäßigkeit staatlicher Reaktion und die Auslegung des Versammlungsrechts aus. Die juristische Debatte in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre lässt sich auch am Fall von Waltraut Wirtgen nachzeichnen, der in ihrem Nachlass gut dokumentiert ist. 2 

Denn Waltraut Wirtgen wurde am 5. Januar 1984 festgenommen und wie viele der damaligen Demonstrierenden wenig später wegen Nötigung nach § 240 StGB angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt. 3 Die Ärztin legte Einspruch gegen das Urteil des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd ein und zog durch alle Instanzen bis zum Verfassungsgericht, das ihre Verfassungsbeschwerde jedoch 1988 nicht annahm. 4

Andere Beschwerdeführer*innen, die ebenfalls wegen friedlicher Sitzblockaden gegen atomare Raketenstationierungen verurteilt worden waren, hatten mehr Erfolg. 1995 entschied das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung, dass Sitzblockaden grundsätzlich als Meinungsäußerung verfassungsrechtlich geschützt seien und nicht zwangsläufig als Nötigung im Sinne des § 240 StGB zu betrachten sei. In der Folge wurde auch das Urteil gegen Waltraut Wirtgen aufgehoben und ihr wurde die Geldstrafe aus ihrem Strafverfahren von 1984 zurückerstattet. 5

Weitere Quellen in den IfZ-Beständen

Neben den genannten Nachlässen finden sich auch in zahlreichen weiteren Beständen des IfZ-Archivs spannende Quellen zur Anti-Atom- und Friedensbewegung von den 1950er Jahren bis in die Gegenwart. Der Bestand Horst Maurer (ED 718) mit Unterlagen des Verbandes der Kriegsdienstverweigerer enthält beispielsweise viele Dokumente zur Kampagne für Abrüstung und zur frühen Ostermarschbewegung. Der vollständig digitalisierte Bestand ist auf Zeitgeschichte Open einsehbar. Auch die Zeitgeschichtliche Sammlung, die Zeitungssammlung und die Zeitungsausschnittsammlung dokumentieren Engagement gegen Atomwaffen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene.

Die Spuren der Anti-Atombewegung im IfZ-Archiv zeigen eindrucksvoll, wie gesellschaftlicher Protest – oft von Frauen getragen – politische und juristische Wirkung entfalten konnte. Gerade heute, im Angesicht neuer atomarer Bedrohungen, behalten diese Stimmen ihre Aktualität. 

  1.  Vgl. Anträge, Bescheide, Zeiteinteilungen und weitere Unterlagen zur Organisation der Mahnwachen in ED 702/130; vgl. IfZ-Archiv, ED 702/20.[]
  2. Siehe IfZ-Archiv, ED 935, Bde. 220-224.[]
  3. Siehe IfZ-Archiv, ED 935/220:  Strafbefehl des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd gegen Waltraud Wirtgen, 29.2.1984 [Durchschlag].[]
  4. IfZ-Archiv, ED 935/220: Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 8.4.1987 [Abschrift]; IfZ-Archiv, ED 935/220: Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18.9.1987; IfZ-Archiv, ED 935/220: Beschluss des BVerfG vom 5.5.1988.[]
  5. Vgl. IfZ-Archiv, ED 935/221:  Schreiben der Staatsanwaltschaft Tübingen vom 3.9.1997, betr. Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 13.2.1997.[]

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Esther-Julia Howell, IfZ-Archiv (6. August 2025). Hiroshima mahnt – Spuren der Anti-Atombewegung im IfZ-Archiv. IfZ-Infrastruktur. Abgerufen am 18. April 2026 von https://doi.org/10.58079/14gn1


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