Lateinisch regestum, „Listen-, Verzeichniseintrag“ zu regerere, „zurückbringen; in ein Verzeichnis eintragen“.
Zusammenfassende Inhaltsangabe einer Akten(einheit), auch ‚Enthältvermerk‘ in Ergänzung des Aktentitels.
Im IfZ sind die Regesten zum Teil äußerst ausführlich. So werden die Nutzer/innen selbst in die Lage versetzt, detailliert zu recherchieren und erhalten bei Recherchen möglichst umfassende Ergebnisse.

