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Schutzfristverkürzung

Siehe auch „Sperrfrist“.

Archive können in ihren Benutzungsordnungen festlegen, ob und wie Akten vor Ablauf der Sperrfristen einsehbar sind.

Das Formular heißt „Schutzfristverkürzung“ und hat Antragscharakter. Die IfZ-Archivleitung entscheidet (meist taggleich).

Für die online durchsuchbare Datenbank ist das gelöst wie folgt:
Die Datenbank wird in regelmäßigen Abständen erweitert. Bitte beachten Sie jedoch, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle erschlossenen Archivbestände auch in der öffentlich zugänglichen Online-Datenbank recherchierbar sind. Dies gilt zum Beispiel insbesondere für Gerichtsakten und Unterlagen, die jünger als 30 Jahre sind. In diesem Fall sehen Sie die Anzeige “Sie sind nicht berechtigt diese Objekte einzusehen.” Für nähere Informationen zu diesen Unterlagen richten Sie bitte eine schriftliche Anfrage an uns. Wir erteilen Ihnen dann Auskunft zum Inhalt gesperrter Akten.

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